Zeitarbeit

Rot

Ob in der Pflege, im Handwerk oder im Büro - es gibt sie fast (mit einigen gesetzlichen Ausnahmen) überall in unserem Berufsalltag: die Zeitarbeit. Doch was ist die Zeitarbeit überhaupt und wie funktioniert sie? Gibt es da überhaupt einen richtigen Arbeitsvertrag und stimmt es, dass ich nur arbeite, wenn ich Zeit habe?

 

In diesem Blogbeitrag möchten wir euch durch den Dschungel von Vorurteilen, aber auch ganz klaren Fakten der Zeitarbeit lotsen und verständlich aufzeigen, worum es bei diesem Modell des Berufslebens überhaupt geht.

 

Des Weiteren liegt unser Fokus auf der Arbeitnehmerseite und wir beschränken daher den Blick auf weitere gesetzlichen Grundlagen für Zeitarbeits- und Kundenunternehmen (Gesetze, Haftung, Arbeitsschutz etc.).

Einfach erklärt

Begrifflichkeit

Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing, Leiharbeit, Temporärarbeit oder doch Arbeitskräfteüberlassung? All das sind gängige Synonyme für die Zeitarbeit, welche so in ersten Ausführungen schon in den 1920er Jahren in Deutschland auftauchte.

Die Arbeitnehmerüberlassung in ihrer heutigen Gestalt gibt es erst seit 1948 und kommt ursprünglich aus den USA. 

Zeitarbeit in der Theorie – Definition & Vertragsbeziehung

Bei der Zeitarbeit (heutige Form) überlässt das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher / Kundenunternehmen) einen oder mehrere Zeitarbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung im Kundenbetrieb.

Bei dieser Definition wird ein Dreiecksverhältnis bzw. eine Dreieckbeziehung beschrieben, denn das Zeitarbeitsunternehmen schließt nicht nur einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer, sondern auch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Kundenunternehmen.

„Habe ich als Zeitarbeitskraft überhaupt einen ganz normalen Arbeitsvertrag?“

Ganz klar: Ja! Auch der Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitskraft definiert die gleichen Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese Vorgaben und weiteren Bestimmungen lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden. Durch den Begriff der „Zeitarbeit“ lässt sich leicht darauf schließen, dass Zeitarbeitnehmer auch einen Arbeitsvertrag auf Zeit (mit Befristung) erhalten, doch das ist meist ganz anders. Grundsätzlich erhalten Zeitarbeitskräfte einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Wer ist nun mein Arbeitgeber – Zeitarbeits- oder Kundenunternehmen?

In erster Linie das Zeitarbeitsunternehmen. Durch die Aufspaltung und Übertragung des Direktionsrechts (auch Weisungsrecht) im Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird ein Teil dieses Rechts an das Kundenunternehmen übertragen.

Das bedeutet, dass das Kundenunternehmen ein eingeschränktes Direktionsrecht (fachlich bzw. arbeitsplatzbezogenes Weisungsrecht) erhält. Das disziplinarische Weisungsrecht (z.B. für Gehalt, Urlaub, Kündigung etc.) bleibt beim Zeitarbeitsunternehmen.

Ich arbeite nur, wenn ich Zeit habe – stimmt das?

Du stellst dir natürlich nicht den Wecker, stehst auf und gehst dann zur Arbeit wie es dir gerade beliebt. Dennoch arbeitest du - zumindest in der Pflege –  mit einer gewissen Flexibilität, denn die meisten Zeitarbeitsunternehmen bieten neben Voll- und Teilzeitmodellen auch Minijobs an.  Flexible Dienstplan- und Urlaubgestaltung gehören in der Regel auch dazu und werden aktiv angeboten. Dennoch ist eine Zeitarbeitskraft, wie auch die fest angestellten Mitarbeiter:innen, an die bestehenden Schichtzeiten gebunden. Zwar obliegt ihnen meist die Entscheidung, an welchem Tag, in welcher Schicht und auch welchen Dienst (Früh-, Spät oder Nachtdienste) sie arbeiten möchten, jedoch sind die grundsätzlichen Schichtzeiten des jeweiligen Einsatzortes verbindlich.  Darüber hinaus kann die Zeitarbeitskraft entscheiden, ob sie an Feiertagen arbeiten möchte oder auch nicht.

Was bringt die Zeitarbeit grundsätzlich?

Nach einer längeren Pause (z.B. durch Krankheit, Familienzeit etc.) oder auch als Berufs- oder Quereinsteiger ist es nicht immer leicht einen passenden Job zu finden. Hierbei dient die Zeitarbeit in erster Linie als Wegweiser in das Berufsleben für Menschen, welche begrenzte Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt haben. Überzeugt die Zeitarbeitskraft im Laufe ihres Einsatzes das Kundenunternehmen, so kann diese anschließend auch vom Kundenunternehmen in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Besonders Pflegekräfte wagen den Schritt in die Zeitarbeit aus verschiedenen Gründen. Nicht nur die o.g. Flexibilität, sondern auch das Kennenlernen von neuen Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arbeitsplätzen, sowie die daraus resultierende fachliche Weiterentwicklung gehören dazu. Einen weiteren Punkt stellt die verstärkte Fokussierung auf den Patienten dar, denn die Zeitarbeitskräfte kümmern sich in den Einrichtungen und Krankenhäusern weniger um die Verwaltungsarbeit auf der Station, vielmehr auf die passende Versorgung des Patienten.

Natürlich werben viele Zeitarbeitsunternehmen noch mit sehr vielen weiteren Vorteilen wie z.B. Firmenwagen, Studium, betrieblicher Krankenversicherung, mehr Gehalt oder auch Prämien.

Diese (Eigen-)Werbung sollte in diesem Blogbeitrag jedoch nicht im Fokus stehen. Hierbei war es uns wichtig die monetären Beweggründe auszublenden und für mehr Aufklärung gegenüber der Zeitarbeit zu sorgen.