Im stetigen Wandel des Gesundheitswesens spielt die ambulante Pflege eine zunehmend bedeutsame Rolle. Ambulante Pflegedienste sind entscheidende Akteure in der Versorgung, die es Menschen ermöglichen, in ihren vertrauten Umgebungen zu bleiben, während sie dennoch qualitativ hochwertige Pflegeleistungen erhalten. Diese Dienste erstrecken sich über ein breites Spektrum von medizinischer Betreuung bis hin zur Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, wodurch sie eine unverzichtbare Ressource für Patienten mit unterschiedlichen Bedürfnissen darstellen. In diesem Artikel werden wir die Schlüsselaspekte ambulanter Pflegedienste im Gesundheitswesen erkunden, von den angebotenen Leistungen bis zu ihrer Rolle bei der Förderung von Autonomie und Lebensqualität für Patienten aller Altersgruppen. Tauchen wir gemeinsam in die Welt der ambulanten Pflege ein und entdecken, wie diese Dienste die Gesundheitslandschaft prägen und einen bedeutenden Beitrag zur umfassenden Patientenversorgung leisten.
Was genau ist ein ambulanter Pflegedienst?
Zuhause, im vertrauten heimischen Umfeld, Pflege erhalten – das ist der Wunsch vieler Pflegebedürftiger in Deutschland. Diesen Wunsch können pflegende Angehörige erfüllen und dabei auf die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes setzen.
4,17 Millionen Pflegebedürftige oder 84 % aller Pflegebedürftigen wurden 2021 zu Hause versorgt. Davon wurden 3,12 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in ihren Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. 16 % oder 0,79 Millionen aller Pflegebedürftigen wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.[1] … Continue reading
Anhand dieser Zahlen wird klar: Die Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen ist also groß. Derzeit können sich pflegebedürftige Menschen hierzulande für einen von etwa 14.700 ambulanten Pflegediensten entscheiden – die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen kommen für die Pflegeleistungen dann direkt zu den Pflegebedürftigen nach Hause.[2]https://www.aok.de/pk/magazin/pflege/pflegeformen/der-ambulante-pflegedienst-und-seine-aufgaben-im-ueberblick/
Manchmal treffen Personen mit einem Pflegebedarf auch selbst die Entscheidung, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel dann, wenn sie das Gefühl haben, dass die Pflege durch Angehörige ihnen nicht ausreichend Unterstützung bietet oder sie Familienmitglieder entlasten möchten.
Bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten Pflegefachpersonen, also speziell für den Pflege am Menschen ausgebildete Fachpersonen. Viele Pflegedienste beschäftigen auch Betreuungskräfte oder Personal, das hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt, ebenso Familienhelfer*innen und Pflegehelfer*innen. Dadurch erhalten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die Möglichkeit, die ambulante Pflege nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.[3]https://www.aok.de/pk/magazin/pflege/pflegeformen/der-ambulante-pflegedienst-und-seine-aufgaben-im-ueberblick/
Welche Unterscheidung gibt es in der Struktur ambulanter Pflegedienste?
In der ambulanten Versorgung ist die Vielfalt der Pflegedienste am Markt ähnlich vielfältig, wie es die Krankheitsbilder der Pflegebedürftigen sind. Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.[4] … Continue reading
Die nachfolgenden Möglichkeiten der ambulanten Versorgung sind bisher in den meisten Gegenden Deutschlands vertreten:
- Häusliche Krankenpflege:
Diese Pflegedienste bieten medizinische Versorgung zu Hause an, einschließlich Wundversorgung, Medikamentenverwaltung und Überwachung von Vitalparametern. - Grundpflege und Hauswirtschaft:
Hierbei handelt es sich um Dienste, die sich auf alltägliche Aktivitäten wie Waschen, Anziehen, Essen und Hausarbeit konzentrieren, um älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen die Bewältigung des täglichen Lebens zu erleichtern. - Palliativpflege:
Ambulante Palliativpflegedienste bieten spezialisierte Betreuung für Patienten mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen, um Schmerzkontrolle, emotionale Unterstützung und Lebensqualität zu fördern. - Kinderkrankenpflege:
Ambulante Kinderkrankenpflegedienste sind auf die Pflege von kranken oder pflegebedürftigen Kindern spezialisiert und bieten Unterstützung für Familien in ihrem Zuhause. - Intensivpflege:
Diese Dienste richten sich an Patienten mit komplexen medizinischen Bedürfnissen, die auf kontinuierliche Überwachung und spezialisierte intensivmedizinische Pflege angewiesen sind. - Geriatrische Pflege:
Geriatrische Pflegedienste konzentrieren sich auf die Bedürfnisse älterer Menschen und bieten eine umfassende Pflege, um ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu fördern. - Psychiatrische Pflege:
Ambulante psychiatrische Pflegedienste bieten Unterstützung für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen, um ihre Integration in die Gemeinschaft zu fördern. - Onkologische Pflege:
Diese Dienste konzentrieren sich auf die Pflege von Krebspatient*innen, um Unterstützung bei der Behandlung und Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen zu bieten.
Oftmals vereinen ambulante Pflegedienste auch mehrere der genannten Möglichkeiten unter einem Dach, sodass sie ein breiteres Kundenklientel ansprechen können.
Wer hat Anspruch auf die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst?
Ein wichtiger Faktor für die Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Frage der Kostenerstattung. Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständige Pflege– und Krankenkasse. Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) steht die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse als Leistungsträger. Falls eine Pflegestufe besteht, ist die Höhe der Erstattung von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Die Kosten für die Leistungen eines Pflegedienstes werden zum Teil über die Pflegekasse finanziert, wenn der Antragsteller nach dem Pflegeversicherungsgesetz als pflegebedürftig eingestuft wird. Um einen Pflegebedarf festzustellen, ist ein Antrag an die jeweilige Kranken- beziehungsweise Pflegekasse erforderlich. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Auf der Grundlage dieses Gesprächs und der Prüfung bei dem Antragsteller/ der Antragstellerin zuhause wird eine Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad vorgenommen, worüber unterschiedliche Leistungsansprüche geltend gemacht werden können.
Pflegegrade erhalten nicht nur Betroffene in hohem Alter, sondern grundsätzlich Menschen, die in besonderem Maße in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird ihnen im Rahmen einer Pflegebegutachtung ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugewiesen. Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung. [5]https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/nachbarschaftshilfe-und-soziale-dienstleistungen/hilfen-bei-gesundheitlichen-einschraenkungen/finanzierung-von-pflegedienstleistungen.html
Pflegende Angehörige können ein Pflegegeld erhalten, dessen Höhe seit 01. Januar 2024 zwischen 332 Euro und 947 Euro liegt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich als „Teilkaskoversicherung“ angelegt. Die Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden können, müssen grundsätzlich von den pflegebedürftigen Menschen selbst getragen werden. Wenn auch dies in der Summe nicht ausreicht, um die notwendigen Pflegeleistungen zu finanzieren, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.
Ist keine Pflegestufe vorhanden, so kommt die Pflegekasse auch nicht für die Kostenübernahme der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst auf. Natürlich ist es erkrankten Menschen trotzdem möglich, Angebote aus dem Leistungskatalog ambulanter Pflegedienste in Anspruch zu nehmen, allerdings müssen diese dann privat finanziert werden.[6]https://www.krankenpflege-lie.de/finanzierung/.
Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst mit den Kassen ab?
Die Abrechnung mit den Kassen erfolgt über das sogenannte „Leistungskomplexsystem“. Dies ist ein System zur Vergütung von Leistungen der Ambulanten Pflegedienste.
Zusammengehörende pflegerische und hauswirtschaftliche Verrichtungen werden zu Leistungspaketen, den sog. Leistungskomplexen, zusammengefasst und mit Punkten bewertet. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit den Pflegekassen.
Inhalt und Anzahl der Leistungskomplexe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich. Welches Leistungskomplexsystem in welchem Bundesland Anwendung findet, kann den Rahmenverträgen und Vergütungsvereinbarungen des jeweiligen Bundeslands entnommen werden. Eine Ausgestaltung der Leistungskomplexe, die auf den Empfehlungen des ehemaligen Spitzenverbands der Pflegekassen basiert, könnt ihr hier einsehen: Leistungskomplexe
In der ambulanten Pflege gibt es drei Kostenträger, mit denen der Pflegedienst abrechnen kann: die Pflegekasse, die Krankenkasse und das Sozialamt. Mit welchem Träger Sie Ihre Leistungen im Einzelfall abrechnen können, hängt von der Situation der zu pflegenden Person ab.
Die Details zur Abrechnung sind in festen Versorgungsverträgen festgelegt, die der Pflegedienst und die Pflegekasse in den einzelnen Bundesländern geschlossen haben. Grundsätzlich wird zwischen Grundpflege – also der Hilfe bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens – und hauswirtschaftlicher Versorgung – das heißt Unterstützung bei der Haushaltsführung –unterschieden.
Kommt eine medizinische Versorgung hinzu – die so genannte Behandlungspflege – sind die Krankenkassen die Abrechnungspartner. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist dabei im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) geregelt.[7]https://www.rzh.de/chancen-in-der-ambulanten-pflege-wie-erfolgt-die-abrechnung/
Ein sehr komplexes Thema. Habt ihr Fragen oder Anmerkungen?
Im nächsten Blogbeitrag, werden wir euch das System der Pflegestufen näher erläutern.
Quellenangaben[+]
↑1 | https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html#:~:text=4%2C17%20Millionen%20Pflegebed%C3%BCrftige%20beziehungsweise,Pflegebed%C3%BCrftige%20%C3%BCberwiegend%20durch%20Angeh%C3%B6rige%20gepflegt. |
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↑2, ↑3 | https://www.aok.de/pk/magazin/pflege/pflegeformen/der-ambulante-pflegedienst-und-seine-aufgaben-im-ueberblick/ |
↑4 | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun#:~:text=Die%20f%C3%BCnf%20Pflegegrade%20sind%20abgestuft,Versorgung%20einhergehen%20(Pflegegrad%205). |
↑5 | https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/nachbarschaftshilfe-und-soziale-dienstleistungen/hilfen-bei-gesundheitlichen-einschraenkungen/finanzierung-von-pflegedienstleistungen.html |
↑6 | https://www.krankenpflege-lie.de/finanzierung/ |
↑7 | https://www.rzh.de/chancen-in-der-ambulanten-pflege-wie-erfolgt-die-abrechnung/ |