KO-Tropfen - Eine unsichtbare Gefahr.

K.O.-Tropfen – Eine unsichtbare Gefahr.

In diesem Beitrag werden wir uns eingehend mit den Gefahren und Auswirkungen von K.O.-Tropfen befassen, sowie darüber informieren, wie man sich vor deren Einsatz schützen kann und welche Maßnahmen im Falle eines Verdachts ergriffen werden sollten. Es ist wichtig, das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen und Präventionsstrategien zu entwickeln, um das Risiko von Missbrauch und Gewalt durch K.O.-Tropfen zu minimieren.

In den vergangenen Jahren hat die Verwendung von sogenannten „K.O.-Tropfen“ zunehmend Aufmerksamkeit erregt und ist zu einem ernsthaften Anliegen für die öffentliche Gesundheit geworden. Diese farb- und geruchlosen Substanzen, die oft in Form von Flüssigkeiten oder Pulver in Getränke gemischt werden, können den Konsumenten bewusstlos machen und sogar das Gedächtnis beeinträchtigen.
Der Gebrauch von K.O.-Tropfen wird oft mit sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen assoziiert, gegen welche die Opfer sich nicht wehren können, da sie sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder der Desorientierung befinden. Die Opfer solcher Verbrechen können sich an die Details des Vorfalls überwiegend nicht erinnern, was es für sie schwierig macht, Hilfe zu suchen oder Beweise zu sammeln.

 

Doch was genau sind denn eigentlich K.O.-Tropfen?

Unter dem Begriff K.O.-Tropfen werden verschiedene Substanzen zusammengefasst.

 

Welche Wirkstoffe für K.O.-Tropfen gibt es?

 

Als Partydrogen werden die Mittel in der Regel freiwillig mit dem Ziel einer dämpfenden, entspannenden und sexuell stimulierenden Wirkung konsumiert. Ihre Wirkung ist nicht mit der eher aufputschenden Wirkung von Ecstasy/Amphetaminen zu vergleichen. Während GHB (Gammahydroxybuttersäure) unter das Betäubungsmittelgesetz fällt (d.h. der Besitz, Kauf, Handel, die Abgabe und Verabreichung ist strafbar) ist die Vorläufersubstanz GBL (Gamma-Butyrolacton) etwas leichter zu beziehen. Der Handel und die Abgabe von GBL zu Konsumzwecken sind allerdings auch strafbar laut eines BGH-Urteils von 2009. Von der Kontrolle ausgenommen ist GBL, wenn es industriell eingesetzt wird. Der private Gebrauch von GBL hingegen ist nicht von der Kontrolle ausgenommen und untersteht dem Betäubungsmittelgesetz.

Die unter dem Begriff K.O.-Tropfen zusammengefassten Substanzen werden unbemerkt verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen. Unter der Wirkung von K.O.-Tropfen kommt es in der Vergangenheit immer wieder zu Raub- und Sexualdelikten. Die Substanzen werden in Speisen und Getränken heimlich verabreicht. Sie sind meist geruch- und farblos und haben einen leicht bitteren, salzigen oder seifigen Beigeschmack, der in einem alkoholischen oder einem Mixgetränk (Cocktail) oft nicht wahrnehmbar ist.[1]https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/fileadmin/redaktion/pdf/FNR-KO-Tropfen-Aerzteinformation.pdf

 

Wie genau wirken denn diese Tropfen?

 

Die Wirkung der Tropfen setzt in der Regel recht schnell ein:
Etwa 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme sind die Opfer zunächst euphorisiert und fühlen sich gut, ähnlich wie in einem Champagnerrausch. Die Wirkung allerdings ist stark von der Person abhängig, wird durch den Misch-Konsum etwa mit Alkohol unkalkulierbar und kann in Extremfällen lebensgefährlich sein.[2]https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/fileadmin/redaktion/pdf/FNR-KO-Tropfen-Aerzteinformation.pdf Kurz danach setzen dann Empfindungen wie Übelkeit, Schwindel und eine plötzlich auftretende, bleierne Müdigkeit ein – klare Warnsignale! Zumeist wird das Opfer dann benommen oder befindet sich in einem Zustand der Willenlosigkeit. Oft wird sogar komplett das Bewusstsein verloren. Da K.O.-Tropfen auch eine enthemmende Wirkung haben, kann es zu für das Opfer untypischen Handlungen kommen. Die Wirkungszeit von K.O.-Tropfen beträgt mehrere Stunden. Im Anschluss schlafen die Opfer und wachen wieder auf, meist ohne sich an etwas zu erinnern.[3]https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/selbstbewusstsein/ko-tropfen-droge-mit-schneller-wirkung/

Allerdings sind es nicht immer die klassischen K.O.-Tropfen mit GHB, die Täter*innen und ihren Opfern in die Getränke mischen. Verschiedene Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka wie etwa Flunitrazepam oder Diazepam können sich ähnlich auf den Körper auswirken, ebenso wie beispielsweise Ketamin, das in der Tier- und Notfallmedizin als Schmerz- und Narkosemittel angewendet wird. Viele weitere Medikamente können ebenso als Betäubungsmittel missbraucht werden – hinzu kommt eine teilweise verstärkte Wirkung bei Kombination mit Alkohol. Und auch ein zu hoher Alkoholkonsum an sich oder eine Alkoholvergiftung können dazu führen, dass Betroffene wehrlos und ihrem Gegenüber ausgeliefert sind.

 

Empfindungen von Betroffenen nach KO-Tropfen-Vergriftung

 

Können K.O.-Tropfen im Körper nachgewiesen werden?

 

Der Nachweis von K.O.-Tropfen kann lediglich mit empfindlichen Messmethoden im Blutserum oder im Urin erfolgen. Die Nachweisdauer im Blut beträgt ca. 6 Stunden, im Urin ca. 12 Stunden nach Konsum. Generell sollten bei jedem Verdacht auf Vergiftung durch K.O.-Tropfen zeitnah Blut- und Urinproben genommen werden, auch wenn mehr Zeit vergangen ist.
Wichtig für die Asservierung der Blutprobe: mind. 2 ml, besser 10 ml, ohne Citrat-Zusatz bzw. Asservierung der Urinprobe: ca. 100 ml.
Die Proben sollten versiegelt (etwa in einem Umschlag) und zumindest gekühlt gelagert, besser eingefroren werden, bis eine Analyse veranlasst wird. Auf keinen Fall dürfen die Proben der betroffenen Person ausgehändigt werden, da sie dann ihre
juristische Beweiskraft verlieren.
Da aber nicht standartmäßig alle Labore GHB und GBL nachweisen können, ist es sinnvoll, mit dem für die jeweilige Region zuständigen Institut für Rechtsmedizin Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine Liste der deutschen Institute ist unter www.dgrm.de zu finden.[4]https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/fileadmin/redaktion/pdf/FNR-KO-Tropfen-Aerzteinformation.pdf

 

Kann man sich vor der Verabreichung von K.O.-Tropfen schützen?

 

Obwohl der unerlaubte Handel mit GBL nach dem Arzneimittelgesetz strafbar ist, kann man diesen Stoff aber trotzdem als Lösungs- und Reinigungsmittel etwa zur Nagellack- und Graffitientfernung legal und günstig erwerben. Dementsprechend ist der Zugang zu GBL für Täter*innen nicht allzu schwer und die Gefahr, Opfer dieser Täter*innen zu werden, ist auch weiterhin gegeben. Schützen können sich alle Menschen, indem sie auf sich selbst und auf Freunde Acht geben, wenn sie feiern gehen. Zudem ist es sinnvoll einen klaren Kopf zu behalten und daher alkoholische Getränke entweder gar nicht oder nur in geringem Maß zu konsumieren.

Ein klassischer Tipp ist an dieser Stelle: Bestellt euch keine Getränke in offenen Gläsern, denn die Wahrscheinlichkeit, das Täter*innen in diese Gläser in unbeobachteten Momenten Tropfen oder Pulver verabreichen können, ist relativ groß.  Bei wieder verschließbaren Getränken und solchen, die eine kleine Zugangsfläche haben, wie zum Beispiel Flaschen, ist eine unbemerkte Verabreichung schon unwahrscheinlicher.

Wichtig ist: Gebt eure Getränke nicht aus der Hand. Stellt diese nicht einfach irgendwo unbeaufsichtigt ab, sondern behaltet sie in der Hand und vor allem im Sichtbereich.

In der Werbung wurden lange Armbändchen beworben, mit denen man die eigenen Getränke auf K.O.-Tropfen testen kann und die dadurch potenzielle Opfer schützen und vorwarnen können. Der Gedanke dahinter ist sicherlich ein guter, jedoch stellte sich in einer Anwendungsstudie des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln heraus, dass die Wissenschaftler*innen mithilfe des Armbands nur bei 50 Prozent der untersuchten Getränke das enthaltene GHB erkennen konnten. Zudem können auch andere Substanzen wie weiter oben bereits erwähnt anstelle von GHB verwendet werden. GBL, können diese Bänder zum Beispiel gar nicht nachweisen.[5]https://www.quarks.de/allgemein/ko-tropfen-knockout-bewusstlos-ghb-gbl-nachweisen-schutzarmband/

 

Habt ihr noch andere Tipps, wie potenzielle Opfer sich schützen können? Oder seid ihr sogar selbst schon einmal betroffen gewesen? Schreibt es uns gern in die Kommentare.

Quellenangaben

Quellenangaben
1, 2, 4 https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/fileadmin/redaktion/pdf/FNR-KO-Tropfen-Aerzteinformation.pdf
3 https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/selbstbewusstsein/ko-tropfen-droge-mit-schneller-wirkung/
5 https://www.quarks.de/allgemein/ko-tropfen-knockout-bewusstlos-ghb-gbl-nachweisen-schutzarmband/
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