Sterbebegleitung im Hospiz

Das Hospiz. Ein nach wie vor gesellschaftlich mit vielen Vorurteilen verbundener Ort des Sterbens und des Abschiednehmens. Woher kommen die Vorurteile und was daran ist wahr oder falsch? Wir wollen in diesem Artikel aufklären und mit Vorurteilen aufräumen.

Die letzte Lebensphase beängstigt viele Menschen. Gesprochen wird über dieses Thema Sterben immer noch viel zu selten. Genauso wenig wie über Vorsorgevollmachten oder Organspendeausweise.
Oftmals beschäftigen sich die Menschen in unserem Land erst dann mit dem eigenen Ende des Lebens, wenn sie damit unmittelbar konfrontiert werden. Sei es durch die eigene Erkrankung oder aber schwere Erkrankungen im Freundes- oder Familienkreis.

Die Begrifflichkeit der Hospizbetreuung wird dabei oftmals eher negativ assoziiert. Und das ist schade, denn die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbst bestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und es gibt mittlerweile eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten.

Die Hospizbewegung hat sich aus einer Bürgerbewegung entwickelt und basiert auf der Arbeit geschulter ehrenamtlicher Kräfte. Spendengelder und ehrenamtliches Engagement sind wesentliche Elemente der Hospizarbeit.

 

Wann ist denn eine Versorgung im Hospiz angedacht?

 

Der Begriff Hospiz kommt vom lateinischen Wort „hospitium“ für Herberge und bezeichnet eine Einrichtung, in der unheilbar kranke Menschen in der letzten Phase ihres Lebens begleitet und versorgt werden. Ziel ist es, das Leben der Sterbenden bis zum Ende so angenehm wie möglich zu gestalten.

In ein Hospiz für Erwachsene können Menschen ab 18 Jahren einziehen, die an einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung leiden, bei der nach menschlichem Ermessen weder Heilung noch Stillstand erwartet werden kann. Somit besteht eine begrenzte Lebenserwartung. Hinzu kommen oft akute Symptome und emotionale und familiäre Belastungen. Wenn in dieser Situation keine weitere Krankenhausbehandlung gewünscht ist, die Versorgung im häuslichen Bereich nicht mehr gesichert ist und der Erkrankte einverstanden ist, kann er ins Hospiz aufgenommen werden. Die Plätze im Hospiz werden nach Dringlichkeit vergeben. Gemäß dem hospizlichen Leitgedanken werden Menschen unabhängig von Glauben, Familienstand, Nationalität oder Gesinnung willkommen geheißen.

Die Überweisung in ein Hospiz stellt der Hausarzt oder der behandelnde Krankenhausarzt aus. Jedoch ist es immer sinnvoll, sich die organisatorische Unterstützung des Krankenhaus-Sozialdienstes mit ins Boot zu holen oder sich direkt an die Hospize im näheren Wohnumfeld zu wenden. Da Plätze nach Dringlichkeit vergeben werden, haben viele  Hospize längere Wartelisten, sodass eine möglichst frühzeitige Anmeldung für Patient*innen von Vorteil ist.

 

Welche Möglichkeiten der Hospizversorgung gibt es in Deutschland?

 

 

 

  • Die Stationäre Hospizversorgung erwachsener Menschen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben seit 1997 Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.

Seit dem Sommer 2009 zahlen die Versicherten keinen Eigenanteil mehr für die Versorgung in stationären Hospizen. Der Eigenanteil der Versicherten, der zuvor bundesweit sehr unterschiedlich und für den Betroffenen selbst nicht kalkulierbar war, wurde durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) abgeschafft. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Den restlichen Anteil tragen die Hospize, insbesondere durch Spenden und Ehrenamt.

 

  • Die Ambulante Hospizversorgung

Ambulante Hospizdienste erbringen für Menschen in der letzten Lebensphase qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt und Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Seit 2002 fördern die gesetzlichen Krankenkassen ambulante Hospizdienste. Durch die gesetzlichen Neuregelungen in der 15. AMG-Novelle wurde diese Förderung auf eine neue Grundlage gestellt: Die ambulanten Hospizdienste erhalten seit Sommer 2009 einen festen Zuschuss zu den Personalkosten. Dies garantiert eine gerechte und leistungsbezogene Förderung in allen Bundesländern. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, das am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass bei der Förderung künftig auch Sachkosten zu berücksichtigen sind.

 

  • Die Kinderhospizversorgung

Stärker noch als in Hospizeinrichtungen für Erwachsene werden bei den Kinderhospizen auch die Angehörigen in den Blick genommen. Zudem ist die Betreuungsdauer eines sterbenden Kindes deutlich länger als bei Erwachsenen. Dies bedeutet für die Arbeit eines Kinderhospizes, dass über einen längeren Zeitraum zumeist mehrfache Aufenthalte zur Entlastung und professionellen Unterstützung der Familie erfolgen.

Die Gesundheitsreform 2007 hat daher die Rahmenbedingungen für Kinderhospize verbessert. Mussten die Einrichtungen bis dahin einen Kostenanteil von zehn Prozent selbst tragen (durch Spenden und ehrenamtliches Engagement), beträgt der Anteil jetzt nur noch fünf Prozent. Zudem gilt auch hier seit Sommer 2009: Gesetzlich Versicherte zahlen für die Versorgung in einem Kinderhospiz ebenfalls keinen Eigenanteil mehr. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, das am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass die Partner der Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize (GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Organisationen stationärer Hospizarbeit) künftig eigene Rahmenvereinbarungen zu den Details der Hospizversorgung in stationären Kinderhospizen treffen sollen. Dies trägt den besonderen Belangen schwerstkranker Kinder und ihren Familien Rechnung. [1]https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/h/hospiz.html

 

Was kostet ein Hospizplatz?

Für die Gäste (denn so werden die Bewohner dort bezeichnet) im Hospiz entstehen keine Kosten. Die Ausnahme bilden hier die üblichen Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel oder eventuelle Telefongebühren. Die Kosten für einen Platz im Hospiz werden zu 95 Prozent von den Kranken- und Pflegekassen für gesetzlich Versicherte übernommen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass 5 Prozent der Kosten vom Hospiz selbst durch Spenden oder ehrenamtlich beigetragen werden. Bei privaten Krankenversicherungen gelten andere Regelungen, die im Vorfeld geklärt werden müssen.

 

Wie lange kann der Gast im Hospiz verbleiben?

Grundsätzlich bis zum Tod. In ein Hospiz ziehen Menschen, deren Lebenserwartung begrenzt ist, um dort in Ruhe und Würde und in individueller Selbstbestimmung zu versterben. Im Durchschnitt ist ein Gast 4 bis 6 Wochen im Hospiz, manchmal bleiben Menschen aber auch wesentlich kürzer oder deutlich länger. Mitunter ist es auch möglich, dass sich Gäste im Hospiz so weit stabilisieren, dass eine ambulante Hospizbetreuung Zuhause ermöglicht werden kann.

Oft stellt sich auch die Frage, ob Bewohner aus einer Langzeitpflegeeinrichtung auch in ein Hospiz umziehen könnten, wenn ein zeitnahes Lebensende absehbar ist. Dies ist nur dann umsetzbar, wenn die Langzeitpflegeeinrichtung nachweisen kann, eine Betreuung nicht mehr möglich ist, weil der Aufwand für die palliative Pflege die Möglichkeiten der bisherigen Versorgung vor Ort überschreitet.

 

Sind Tiere und persönliche Gegenstände in einem Hospiz erlaubt?

Grundsätzlich ist ein Hospiz so aufgebaut, dass jeder Gast dort ein Einzelzimmer bewohnen darf und dieses bis zu einem gewissen Grad auch persönlich gestalten kann. D.h. es können oftmals auch kleine Möbelstücke wie der Lieblingssessel mitgebracht werden. Für Bilder und Dekorationen gibt es zumeist vorinstallierte Befestigungsmöglichkeiten. Eigene Bettwäsche und eigene Kleidung dürfen natürlich auch mitgebracht werden. Bei Haustieren gibt es keine einheitlichen Regelungen. Viele Hospize sind z.B. Hunden, aber auch anderen Kleintieren gegenüber aufgeschlossen. Dennoch muss ein solcher Wunsch vorab mit dem jeweiligen Hospiz besprochen werden, weil die Versorgung der Tiere gewährleistet sein muss. [2]https://www.hospiz-und-palliativmedizin.de/stationaeres-hospiz/haeufige-fragen-zum-thema-hospiz/#:~:text=Generell%3A%20bis%20zum%20Tod.,wesentlich%20k%C3%BCrzer%20oder%20l%C3%A4nger%20hier.

 

Wie werden Gäst*innen in einer Hospizeinrichtung betreut?

Der Schwerpunkt liegt in der palliativ-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Betreuung sowie in der Schmerztherapie und der Behandlung anderer belastender Symptome. Die Aufmerksamkeit gilt dabei ebenso der Familie und den Freunden des Betroffenen. Hospize beschäftigen palliativmedizinisch geschultes Pflegepersonal, in der Regel Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen.

Das Angebot wird durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen, SozialarbeiterInnen oder SeelsorgerInnen ergänzt. Die ärztliche Versorgung wird durch die MedizinerInnen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sichergestellt. [3]https://hospizwoche.de/informationen/betreuung-im-hospiz/

 

Worin liegt der Unterschied zwischen Hospizversorgung und Palliativversorgung?

Die Hospizversorgung und die Palliativbetreuung betreffen beide die medizinische und pflegerische Betreuung von Menschen mit stark begrenzter Lebensdauer. Sie überschneiden und ergänzen sich, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.

  • Eine Palliativversorgung kann stationär oder ambulant erfolgen und zielt auf eine vorübergehende intensive medizinische Versorgung zur Linderung starker Schmerzen ab. Die Palliativstationen von Krankenhäusern entlassen Patienten, nachdem sie stabilisiert wurden, in der Regel nachhause oder in ein Hospiz.
  • Eine Hospizversorgung wird Sterbenden in ihrer letzten Lebensphase bis zum Tod zuteil. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht auf der medizinischen Versorgung, sondern es gilt, den Patienten Lebensqualität und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Die Verweildauer fällt sehr unterschiedlich aus: Einige Patienten versterben nach wenigen Tagen, andere verbringen im Hospiz Wochen und Monate. [4] … Continue reading

 

Viele weitere Informationen könnt ihr unter folgenden Links erhalten:

Quellenangaben

Quellenangaben
1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/h/hospiz.html
2 https://www.hospiz-und-palliativmedizin.de/stationaeres-hospiz/haeufige-fragen-zum-thema-hospiz/#:~:text=Generell%3A%20bis%20zum%20Tod.,wesentlich%20k%C3%BCrzer%20oder%20l%C3%A4nger%20hier.
3 https://hospizwoche.de/informationen/betreuung-im-hospiz/
4 https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/palliativgesetz/#:~:text=Unterschiede%20von%20Hospiz%2D%20und%20Palliativversorgung&text=Die%20Palliativstationen%20von%20Krankenh%C3%A4usern%20entlassen,Lebensphase%20bis%20zum%20Tod%20zuteil.
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